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Tätigkeitsbereiche > Unternehmensbewertung / Sonderprüfungen

Unternehmensbewertung / Sonderprüfungen

Unternehmensbewertung

unternehmensbewertung.jpgZur Berechnung eines Ertragswertes werden die zukünftigen, prognostizieren Gewinne eines Unternehmens auf einen Bewertungsstichtag abgezinst. Hierbei spielen nicht nur die Höhe der für die Zukunft geschätzten Gewinne eine entscheidende Rolle, sondern ebenso Abzinsungsfaktor und Betrachtungszeitraum. Zur Schätzung der zukünftigen Gewinne werden die Ergebnisse der Vergangenheit analysiert und um ungewöhnliche oder einmalige Geschäftsvorfälle bereinigt.

Zur Berechnung von Ertragswerten setzen wir das Programm Unternehmensbewertung der DATEV ein. Sind die Daten der Vergangenheit erfasst und auf ihre Plausibilität hin überprüft, ist es mit Hilfe des Programms möglich, die verschiedenen Bewertungsparameter zu variieren und so eine Vorstellung von der Bandbreite eines realistischen Unternehmenswertes zu erhalten.

Der Substanzwert spielt bei der Unternehmensbewertung nur im Falle umfangreicher, nicht betriebsnotwendiger Vermögenswerte eine Rolle, wenn diese bei der Unternehmensbewertung mit einbezogen werden sollen.

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Sonderprüfungen

Sollten Sie das Gefühl oder den Eindruck haben, dass Ihre Fragen zu betriebswirtschaftlichen Vorgängen oder Ihr Wunsch nach Klärung betrieblicher Sachverhalte nicht plausibel beantwortet wurden, so können wir aufgrund unserer Erfahrung mit einer Sonderprüfung sicherlich Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten. Oft sind es nur wenige Fakten, die zusammengetragen werden müssen, um ein schlüssiges, in sich stimmiges Bild von einem Vorgang zu erhalten. Zu den Sonderprüfungen zählen wir auch neutrale Prüfungen bei vorgesehenen Änderungen im Unternehmensbereich wie Umwandlungen, Spaltungen oder Finanzierung. Daneben unterstützen wir Sie, wenn Sie bestimmte Vorgänge oder Sachverhalte, sei es in Ihrem Unternehmen oder bei Beteiligungen, einmal näher untersuchen wollen.

Im Rahmen von Prüfungen nehmen wir auch gesetzliche wie freiwillige Sonderprüfungen vor, die nicht  regelmäßig durchzuführen sind, im Einzelnen können dies sein:

  • Gründungsprüfungen
  • Prüfung im Rahmen einer Kapitalerhöhung
  • Geschäftsführungsprüfung nach § 142 AktG
  • Prüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
  • Abhängigkeitsbericht
  • Kreditprüfung
  • Unterschlagungsprüfung
  • Organisationsprüfung
  • Kostenrechnungs- und Preisprüfung

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