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Tätigkeitsbereiche > Wirtschaftsprüfung > IAS / IFRS

IAS / IFRS – Die Internationalisierung der Rechnungslegung

wirtschaftspruefung.jpgDie International Financial Reporting Standards, IFRS, (ehemals International Accounting Standards, IAS) sind ein Thema, dem sich nicht nur Unternehmen am Kapitalmarkt, sondern auch mittelständische Unternehmen stellen müssen. Es handelt sich um eine Rechnungslegung nach international geltenden Bilanzierungsvorschriften. IFRS steht für mehr Transparenz in der Unternehmenskommunikation. Jahresabschlussadressaten sollen im Vergleich zur bekannten HGB-Rechnungslegung einen deutlich besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erhalten.

Internationale Verflechtung und damit der Wunsch nach mehr Transparenz nimmt auch im mittelständischen Unternehmen zu. So kann es sich schon im Hinblick auf Basel II für Unternehmen lohnen, zusätzlich zum HGB-Abschluss einen Abschluss nach IFRS zu erstellen, da dieser in Vergleich zum HGB-Abschluss mehr Informationen enthält.

Die inländische Gesetzgebung berücksichtigte solche Bedürfnisse bislang bei börsennotierten Gesellschaften. Nur ihnen war es gestattet, auf einen handelsrechtlichen Konzernabschluss zu verzichten und stattdessen die Konzernbilanz nach internationalen Grundsätzen aufzustellen. Durch das neue Bilanzrechtsreformgesetz, § 315a HGB, haben nun auch nicht börsennotierten Unternehmen die Möglichkeit, ihren Konzernabschluss ebenfalls nach den IAS/IFRS-Regeln aufzustellen. Derzeit ist noch offen, ob und wie weit künftig auch für Einzelabschlüsse ein entsprechendes Wahlrecht eingeräumt werden soll.

Für das Berichtswesen eröffnen sich für die IFRS-Einführung zwei Alternativen: Entweder kann sich die Umstellung auf die von den IFRS-Regeln geforderten Anpassungen der HGB-Abschlüsse beschränken, oder es kann eine umfassende Implementierung der IFRS im gesamten Berichtswesen vorgenommen werden. Dabei wird das frühere HGB-Berichtswesen durch ein voll integriertes „IRFS-Reporting“ ersetzt.

Während die erste Alternative mit weniger Veränderungen für das Unternehmen verbunden ist und insofern geringere Umstellungsaufwendungen verursacht, wird im zweiten Fall die erhöhte Aussagekraft der IFRS-Zahlen nicht nur für die externe Kommunikation genutzt.

Durch die Notwendigkeit, zumindest zeitweise für einen HGB- und einen IFRS-Abschluss gleichzeitig Buchungen vorzunehmen, ist ein „führendes Buchhaltungssystem“ festzulegen:

  • Die HGB-Buchhaltung bleibt das führende Buchhaltungssystem.
  • Die originäre Buchhaltung basiert künftig auf den IFRS.
  • Es besteht eine Parallelbuchhaltung für HGB- und IFRS-Zwecke.

Die ersten beiden Varianten erfordern Überleitungsbuchungen an das „untergeordnete Buchhaltungssystem" nach IFRS oder HGB.

Mit den veränderten fachlichen Anforderungen ist regelmäßig auch eine Neueinführung oder Anpassung von IT-Systemen verbunden. So kann die IFRS-Umstellung ein geeigneter Anlass sein, die Änderungsnotwendigkeit der bestehenden EDV-Systeme insgesamt zu überdenken und die selbst erstellten Anwendungen durch voll integrierte Standardsoftware zu ersetzen.

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