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Tätigkeitsbereiche > Wirtschaftsprüfung > Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Ziel des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ist es, das HGB an die Rechnungslegung nach IFRS, den „International Financial Reporting Standards“, anzupassen. Damit soll die Aussagekraft eines HGB-Abschlusses erhöht werden. Die Anwendung der IFRS-Vorschriften ist für börsennotierte Unternehmen zwingend. Die IFRS-Regeln werden vom „International Accounting Standards Board“ herausgegeben.
Das HGB war auf Gläubigerschutz ausgerichtet, während das Ziel der IFRS-Regeln die Information der Gesellschafter ist. Mit der Anpassung von einzelnen Ansatz- und Bewertungsvorschriften wird das HGB den internationalen Bilanzierungsregeln angenähert. Die neuen Regeln sind spätestens ab 2010 anzuwenden, für 2009 besteht ein Wahlrecht.
Zu den Kernpunkten der Reform zählen neue Bewertungsvorschriften, neue Wahlrechte und Wegfall von Wahlrechten.
Daneben wurden die Werte Bilanzsumme und Umsatzerlöse zur Bestimmung der Größenklasse eines Unternehmens nach § 267 HGB um 20% erhöht. Das hat Auswirkungen auf die Offenlegungs- und Prüfungspflichten einer Gesellschaft.
Wir unterstützen Sie beim Umstellungsprozess:
Im Vorfeld berechnen wir die Auswirkungen auf Ihre Bilanz, beraten Sie bei Ihrer Bilanzpolitik und helfen Ihnen bei der Umsetzung der HGB-Änderungen. Erste Anhaltspunkte für die auf Sie zukommenden Änderungen entnehmen Sie bitte unserer Checkliste BilMoG.












